Selbstverständnis

 

      I.     Die AG ist ein Zusammenschluss der Fachakademien für Sozialpädagogik in katholischer Träger-schaft, repräsentiert durch Schulleiter/innen und Trägervertreter/innen mit dem Ziel, die Ausbildungsqualität an ihren Schulen im Blick auf den Fortgang der fachlichen Diskussion, den gesellschaftlichen Wandel und die sich ständig ändernden Anforderungen der Praxis kontinuierlich weiter zu entwickeln.

     II.       Grundlage der gemeinsamen Arbeit ist das christliche Verständnis von Gott, Welt und Mensch und der Glaube der kath. Kirche in Verbindung mit deren Sendungsauftrag. Die Schärfung des sich daraus ergebenden kirchlichen Profils der Schulen und die damit verbundenen Wirkungsmöglichkeiten in die Gesellschaft hinein werden von den Mitgliedern als wesentlicher Auftrag im Rahmen der Ausbildung von Erzieher/innen an ihren Fachakademien verstanden.

   III.        Auf dieser Basis entwickeln die Mitglieder in gemeinsamen Prozessen für alle verbindliche Ziele. Diese beziehen sich sowohl auf die pädagogische Qualität der Ausbildung, hier vor allem auf eine Didaktik des Praxisbezugs sowie die Verknüpfung von Theorie und Praxis, auf den jeweils aktuellen Wissenschaftsbezug und die Persönlichkeitsbildung als auch auf das besondere Profil einer kirchlich verantworteten Erzieher/innenausbildung. Die Zielvereinbarungen werden kontinuierlich fortgeschrieben und ihre Umsetzung an den Mitgliedsschulen regelmäßig evaluiert. Die AG bietet auch Raum für interne kollegiale Beratung.

   IV.   Zu den Aufgaben der AG gehört es auch, sich für die Vernetzung, kollegiale Beratung und den Austausch mit anderen Aus- und Weiterbildungsstätten, Forschungseinrichtungen sowie mit den Trägerverbänden der Praxisfelder und den jeweiligen Diözesanleitungen einzusetzen. Dabei kommt der Zusammenarbeit mit der AG der bayerischen Fachakademien für Sozialpädagogik ein besonderer Stellenwert zu.

    V.  Die AG tritt für die Sicherung und Fortschreibung der Rahmenbedingungen und notwendigen Ressourcen zur Sicherstellung des Auftrags der Schulen ein.

 
Dieses Selbstverständnis hat seine Gültigkeit im Rahmen der geltenden staatlichen und allgemeinkirchlichen Regelungen, die die Rechte und Pflichten des Trägers festlegen.
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Der Text des Beiblatts zum Artikel 3 der Satzung zum Selbstverständnis und Zweck wurde in mehreren Prozessabschnitten erarbeitet, am 06.03.2008 beschlossen und am 16.10.2008 von der Mitgliederversammlung in Kraft gesetzt.